Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Diese werde von ihrem Hausarzt, Neurologen, Orthopäden oder Facharzt ausgestellt. Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten. Es ist lediglich eine Zuzahlung pro Verordnung von Ihnen zu leisten. Diese Zuzahlung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkassen. Je nach Fachbereich kann der behandelnde Arzt folgende Heilmittel verordnen :
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- motorisch-funktionale Behandlung
- Hirnleistungstraining
- psychisch-funktionelle Behandlung
- Hausbesuche